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Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die speziell entwickelt wurden, um die häusliche Pflege zu erleichtern.
Sie dienen nicht nur dazu, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu erhöhen, sondern auch die physische und psychische Belastung der pflegenden Angehörigen zu reduzieren.

Es gibt zwei Hauptkategorien von Pflegehilfsmitteln:

1. Technische Pflegehilfsmittel:
Dazu gehören unter anderem Pflegebetten, Lagerungshilfen und Notrufsysteme. Diese Geräte können entweder dauerhaft oder leihweise zur Verfügung gestellt werden.

2. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
Hierzu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Inkontinenzprodukte, die regelmäßig benötigt und verbraucht werden.

Technische Pflegehilfsmittel z.B.: - Notrufsysteme - Pflegebetten - Lagerungshilfen - etc. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: - Einmalhandschuhe - Inkontinenzprodukte - Desinfektionsmittel - etc.
Abb. 1: Was sind Pflegehilfsmittel?

Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Unabhängig vom Pflegegrad besteht der Anspruch auf Pflegehilfsmittel nur dann, wenn die Pflege zu Hause erfolgt.
Der individuelle Bedarf wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder eine Pflegefachkraft festgestellt.
Wichtig ist, dass Pflegehilfsmittel nur auf Antrag gewährt werden. Daher sollte die Bewilligung durch die Pflegeversicherung abgewartet oder im Vorfeld beim zuständigen Kostenträger nachgefragt werden, bevor Anschaffungen getätigt werden.

Beantragung und Genehmigung

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln oder Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sollte sorgfältig erfolgen.
Pflegekassen und private Pflegeversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, über Anträge zügig zu entscheiden.
Die Frist beträgt in der Regel drei Wochen, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes fünf Wochen.
Wird diese Frist nicht eingehalten und keine ausreichende Begründung für die Verzögerung gegeben, gilt der Antrag als genehmigt.

Budget und Zuzahlung

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat.
Technische Pflegehilfsmittel werden meist leihweise zur Verfügung gestellt. Versicherte müssen sich an den Kosten für technische Hilfsmittel mit 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, beteiligen.
In bestimmten Härtefällen kann diese Zuzahlung entfallen.
Darüber hinaus besteht auch Anspruch auf die Erstattung von Kosten für die Anpassung, Instandsetzung oder den Ersatz von Pflegehilfsmitteln sowie für die Einweisung in deren Gebrauch.
Besonders wichtig für alleinlebende Pflegebedürftige ist der Anspruch auf anteilige Kostenübernahme für einen Hausnotruf, sofern sie in der Lage sind, diesen selbst zu bedienen.

Beratung und Auswahl der Hilfsmittel

Die Auswahl der passenden Pflegehilfsmittel sollte immer in Absprache mit einer Pflegefachkraft oder einer Pflegeberaterin erfolgen.
Diese Experten können die individuellen Bedürfnisse genau einschätzen und Empfehlungen aussprechen, die auf die jeweilige Pflegesituation abgestimmt sind.

Abschließend lässt sich sagen, dass die richtige Auswahl und Nutzung von Pflegehilfsmitteln einen erheblichen Unterschied im Pflegealltag machen kann. Sie erleichtern nicht nur die Arbeit der pflegenden Angehörigen, sondern tragen auch maßgeblich zur Erhaltung der Würde und Lebensqualität der Pflegebedürftigen bei.

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Pflegeberatung. Wir stehen Ihnen in allen Phasen der Pflegeplanung kompetent zur Seite!