Pflegeleistungen im Überblick Blogbeitrag

Pflegeberatung: Leistungen und Unterstützung im Überblick

Pflegeberatung: Leistungen und Unterstützung im Überblick

Pflege durch Angehörige (Pflegegeld)

Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Ehrenamtlichen betreut werden, können Pflegegeld beziehen. Diese Leistung kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Pflegegeld je Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 0 €
  • Pflegegrad 2: 332 €
  • Pflegegrad 3: 573 €
  • Pflegegrad 4: 765 €
  • Pflegegrad 5: 947 €

Pflege durch ambulante Dienste (Pflegesachleistungen)

Ambulante Pflegedienste können über Pflegesachleistungen finanziert werden. Diese Leistungen lassen sich ebenfalls mit dem Pflegegeld kombinieren.

Pflegesachleistungen je Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 0 €
  • Pflegegrad 2: 761 €
  • Pflegegrad 3: 1.432 €
  • Pflegegrad 4: 1.778 €
  • Pflegegrad 5: 2.200 €

Zusätzliche Unterstützungsleistungen

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige erhalten monatlich 125 € für Entlastungs- und Betreuungsangebote wie Haushaltshilfe, Betreuung von Menschen mit Demenz oder Unterstützung im Alltag.

Verhinderungspflege

Muss eine private Pflegeperson aussetzen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für Ersatzpflege:

  • Pflegegrad 2 bis 5: Bis zu 1.612 € für maximal sechs Wochen.

Pflege in vollstationären Einrichtungen

Pflegebedürftige, die in stationären Einrichtungen betreut werden, erhalten Unterstützung für pflegebedingte Kosten, Betreuung und medizinische Behandlungspflege.

Leistungen je Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 0 €
  • Pflegegrad 2: 770 €
  • Pflegegrad 3: 1.262 €
  • Pflegegrad 4: 1.775 €
  • Pflegegrad 5: 2.005 €

Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen jedoch selbst getragen werden.

Zusammenfassend:

Tabelle: Überblick über Pflegegeld und Pflegeleistungen nach Pflegegraden
Abb. 1 - Überblick über Pflegegelder und Pflegeleistungen nach Pflegegrad

Weitere Leistungen der Pflegekassen

Pflegehilfsmittel

Monatlich stehen 40 € für Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel oder Handschuhe zur Verfügung.

Technische Pflegehilfsmittel

Pflegebetten, Duschhilfen und andere technische Hilfsmittel können mit maximaler Zuzahlung von 25 € pro Hilfsmittel beantragt werden.

Wohnumfeldverbesserung

Zuschüsse bis zu 4.000 € je Pflegebedürftigem, z. B. für barrierefreie Umbauten.

Unentgeltliche Pflegekurse

Kostenlose Schulungen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegekräfte.

Freistellungen

  • Bis zu 10 Tage Freistellung zur Organisation der Pflege
  • Bis zu 6 Monate Pflegezeit mit Anspruch auf Lohnersatzleistungen

Leistungen der Krankenkassen

Behandlungspflege

Die Krankenkasse übernimmt medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Kompressionstherapie auf ärztliche Verordnung.

Krankenhausvermeidungspflege

Häusliche Krankenpflege zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts – für maximal 4 Wochen, nach ärztlicher Verordnung.

Unterstützungspflege

Grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung bei akuten Krankheiten oder nach einem Krankenhausaufenthalt, für maximal 4 Wochen.

Hilfsmittel

Rollstühle, Gehhilfen, Badewannenlifte und weitere Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung.

Zusammenfassend:

Weitere Pflegeleistungen der Krankenkassen und Pflegekassen
Abb. 2 - Überblick weiterer Pflegeleistungen der Krankenkassen und Pflegekassen

Fazit

Maßgeschneiderte Pflegeberatung für jede Situation

Die Vielzahl an Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten ist oft schwer zu überblicken. Unsere erfahrenen Berater helfen Ihnen, die passende Unterstützung für Ihre individuelle Situation zu finden und begleiten Sie bei Anträgen und der Organisation der Pflege.

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Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.