
Pflegeberatung: Leistungen und Unterstützung im Überblick
Pflegeberatung: Leistungen und Unterstützung im Überblick
Pflege durch Angehörige (Pflegegeld)
Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Ehrenamtlichen betreut werden, können Pflegegeld beziehen. Diese Leistung kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Pflegegeld je Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: 0 €
- Pflegegrad 2: 332 €
- Pflegegrad 3: 573 €
- Pflegegrad 4: 765 €
- Pflegegrad 5: 947 €
Pflege durch ambulante Dienste (Pflegesachleistungen)
Ambulante Pflegedienste können über Pflegesachleistungen finanziert werden. Diese Leistungen lassen sich ebenfalls mit dem Pflegegeld kombinieren.
Pflegesachleistungen je Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: 0 €
- Pflegegrad 2: 761 €
- Pflegegrad 3: 1.432 €
- Pflegegrad 4: 1.778 €
- Pflegegrad 5: 2.200 €
Zusätzliche Unterstützungsleistungen
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige erhalten monatlich 125 € für Entlastungs- und Betreuungsangebote wie Haushaltshilfe, Betreuung von Menschen mit Demenz oder Unterstützung im Alltag.
Verhinderungspflege
Muss eine private Pflegeperson aussetzen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für Ersatzpflege:
- Pflegegrad 2 bis 5: Bis zu 1.612 € für maximal sechs Wochen.
Pflege in vollstationären Einrichtungen
Pflegebedürftige, die in stationären Einrichtungen betreut werden, erhalten Unterstützung für pflegebedingte Kosten, Betreuung und medizinische Behandlungspflege.
Leistungen je Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: 0 €
- Pflegegrad 2: 770 €
- Pflegegrad 3: 1.262 €
- Pflegegrad 4: 1.775 €
- Pflegegrad 5: 2.005 €
Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen jedoch selbst getragen werden.
Zusammenfassend:

Weitere Leistungen der Pflegekassen
Pflegehilfsmittel
Monatlich stehen 40 € für Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel oder Handschuhe zur Verfügung.
Technische Pflegehilfsmittel
Pflegebetten, Duschhilfen und andere technische Hilfsmittel können mit maximaler Zuzahlung von 25 € pro Hilfsmittel beantragt werden.
Wohnumfeldverbesserung
Zuschüsse bis zu 4.000 € je Pflegebedürftigem, z. B. für barrierefreie Umbauten.
Unentgeltliche Pflegekurse
Kostenlose Schulungen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegekräfte.
Freistellungen
- Bis zu 10 Tage Freistellung zur Organisation der Pflege
- Bis zu 6 Monate Pflegezeit mit Anspruch auf Lohnersatzleistungen
Leistungen der Krankenkassen
Behandlungspflege
Die Krankenkasse übernimmt medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Kompressionstherapie auf ärztliche Verordnung.
Krankenhausvermeidungspflege
Häusliche Krankenpflege zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts – für maximal 4 Wochen, nach ärztlicher Verordnung.
Unterstützungspflege
Grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung bei akuten Krankheiten oder nach einem Krankenhausaufenthalt, für maximal 4 Wochen.
Hilfsmittel
Rollstühle, Gehhilfen, Badewannenlifte und weitere Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung.
Zusammenfassend:

Fazit
Maßgeschneiderte Pflegeberatung für jede Situation
Die Vielzahl an Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten ist oft schwer zu überblicken. Unsere erfahrenen Berater helfen Ihnen, die passende Unterstützung für Ihre individuelle Situation zu finden und begleiten Sie bei Anträgen und der Organisation der Pflege.
Kontaktieren Sie uns noch heute!
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.