Wie wir Ihnen helfen können
Wie wir Ihnen helfen können
Hilfe beim Beantragen eines Pflegegrades
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse. Das erfolgt formlos. Nach Erhalt des offiziellen Antragformulars Ihrer Pflegekasse unterstützen wir Sie bei der Bearbeitung des Formulars. Es müssen Angabe zum Pflegebedarf und den vorliegenden Einschränkungen erfolgen. Alle wichtigen Unterlagen, wie Arztberichte, Diagnosen, Bescheinigungen etc., die den Pflegebedarf belegen, stellen wir mit Ihnen gemeinsam zusammen.
Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung
Wir erklären Ihnen, wie eine Pflegetagebuch geführt wird und erstellen dies ggfs. mit Ihnen. Von großer Bedeutung ist, den Pflegebedarf realistisch darzustellen und Besonderheiten, wie z.B. Hilfebedarf in der Nacht zu dokumentieren. Wir informieren Sie vorab über den Ablauf der Begutachtung und die Themen, welche angesprochen werden. Auf Wunsch nehmen wir persönlich mit teil und begleiten Sie durch die Begutachtung.
Pflegeversicherung & Pflegegrade
Es gibt drei Arten der Pflegeversicherung: die gesetzliche, die private und die freiwillige private Zusatzpflegeversicherung. Der Pflegegrad ist in fünf Stufen unterteilt, wobei 1 den niedrigsten und 5 den höchsten Grad darstellt. Der Pflegegrad bestimmt den Anspruch und die Höhe der finanziellen Mittel. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, da die Leistungen in beiden Fällen gleich hoch sind. Eine zusätzliche Zahlung und Leistung kann durch eine bereits bestehende private Zusatzpflegeversicherung erfolgen. Sobald der Pflegefall eingetreten ist, sind die Möglichkeiten, eine private Zusatzpflegeversicherung abzuschließen, jedoch stark eingeschränkt bis unmöglich.
Hilfe beim Einlegen eines Widerspruchs
Sind Sie der Meinung, dass ein falscher oder zu niedriger Pflegegrad erteilt wurde, wir überprüfen zusammen mit Ihnen die Einstufung der Pflegekasse. Entspricht diese Einstufung nicht Ihrer und unserer Einschätzung, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Wir formulieren für Sie den Widerspruch mit den fachlich richtigen Argumenten und Begründungen.
Für unsere wichtigsten Menschen wollen wir nur das Beste.
Beantragung von Plegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, welche die häusliche Pflege erleichtern. Anhand des/Ihres zugrunde liegenden Pflegebedarfs beraten wir Sie zu den verschiedenen Pflegehilfsmitteln. Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen dabei, diese notwendige Hilfsmittel bei der entsprechenden Stelle zu beantragen.
Infomation zu verschiedenen Versorgungsformen
Entsprechend des Pflegerades gibt es verschiedene Formen der Versorgung. Zum Bsp. eine ambulante Pflege bei „Ihnen“ zuhause, eine Teilstationäre Pflege oder auch eine stationäre 24-Stunden Versorgung ….. Gerne beraten wir Sie und finden gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen die für „Sie“ passende Versorgung.
Entlastung oder Unterstützung für pflegende Angehörige
Die Pflege eines Angehörigen kann sowohl physisch als auch psychisch sehr belastend sein. Daher ist es entscheidend, pflegende Angehörige zu entlasten und zu unterstützen, um die Versorgung eines geliebten Menschen aufrechtzuerhalten. Wir bieten Ihnen und Ihren Angehörigen gerne Beratung an und stellen Ihnen verschiedene Angebote zur Verfügung, wie z.B. Verhinderungspflege, Pflegeschulungen und Unterstützung im Alltag.
Beratungsbesuche nach § 37.3. SGB XI
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) sollen sicherstellen, dass die häusliche Pflege gewährleistet und verbessert wird. Für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause, ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes versorgt werden, sind Beratungsbesuche in regelmäßigen Abständen (je nach Pflegegrad) verpflichtend.
Wir bieten diese Beratungsbesuche durch qualifizierte Pflegefachpersonen an.
Die Kosten werden in voller Höhe von den Pflegekassen übernommen.