Finanzielle Leistungen nach Pflegegraden
Die Höhe des Pflegegeldes in Deutschland richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad, der einer pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse zugeteilt wird. Das Pflegegeld ist eine Leistung, die Pflegebedürftige erhalten, wenn sie zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen betreut werden. Mit einer Erhöhung des Pflegegrades steigt auch das Pflegegeld.
Pflegeleistungen nach Pflegegraden 2025 - PDF Download
Hier können Sie sich die Übersicht der Leistungen nach Pflegegraden als PDF herunterladen.
Aktuelle Pflegegeldbeträge (Stand: 01/2025)
(Monatliche und jährliche finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung bei allen Pflegegraden)

Monatliche Leistungen bei Pflegegrad 1
- Kein Anspruch: Pflegegeld
- Kein Anspruch: Pflegesachleistungen
- pro Monat: 131 € Entlastungsbetrag
- pro Monat: 25,50€ Kostenübernahme Hausnotruf, wenn medizinische Notwendigkeit vorliegt
- pro Monat: 42 € Pflegehilfsmittel
Insgesamt: Bis zu 198,50€ monatlich, bis zu 2.382€ jährlich
Zusätzliche Leistungen bei Pflegegrad 1
- Bis zu 4.180€ je Maßnahme: Wohnraumanpassung einmalig (*)
Monatliche Leistung bei Pflegegrad 2
- pro Monat: 347 € Pflegegeld für pflegende Angehörige oder 796 € Pflegesachleistungen für Pflegedienst & Co
- pro Monat: 131 € Entlastungsbetrag
- pro Monat: 25,50 € Kostenübernahme Hausnotruf, wenn medizinische Notwendigkeit vorliegt
- pro Monat: 42 € Pflegehilfsmittel
- pro Monat: Bis zu 721 €, Teilstationäre Tages-/Nachtpflege
Insgesamt: Bis zu 1.266,50€ monatlich, bis zu 15.198€ jährlich (*)
Zusätzliche Leistungen bei Pflegegrad 2
- Bis zu 1.658 € jährlich: Verhinderungspflege, zusätzlich können 50% aus der Kurzzeitpflege (927 € jährlich) übertragen werden (*)
- Bis zu 1.854 € jährlich: Kurzzeitpflege (*)
- Bis zu 4.180 € je Maßnahme: Wohnraumanpassung (*)
Monatliche Leistung bei Pflegegrad 3
- pro Monat: 599 € Pflegegeld für pflegende Angehörige oder 1.479 € Pflegesachleistungen für Pflegedienst & Co
- pro Monat: 131 € Entlastungsbetrag
- pro Monat: 25,50 € Kostenübernahme Hausnotruf, wenn medizinische Notwendigkeit vorliegt
- pro Monat: 42 € Pflegehilfsmittel
- pro Monat: Bis zu 1.357 €, Teilstationäre Tages-/Nachtpflege
Insgesamt: Bis zu 2.154,50€ monatlich, bis zu 25.854€ jährlich (*)
Zusätzliche Leistungen bei Pflegegrad 3
- Bis zu 1.658 € jährlich: Verhinderungspflege, zusätzlich können 50% aus der Kurzzeitpflege (927 € jährlich) übertragen werden (*)
- Bis zu 1.854 € jährlich: Kurzzeitpflege (*)
- Bis zu 4.180 € je Maßnahme: Wohnraumanpassung (*)
Monatliche Leistung bei Pflegegrad 4
- pro Monat: 800 € Pflegegeld für pflegende Angehörige oder 1.859 € Pflegesachleistungen für Pflegedienst & Co
- pro Monat: 131 € Entlastungsbetrag
- pro Monat: 25,50 € Kostenübernahme Hausnotruf, wenn medizinische Notwendigkeit vorliegt
- pro Monat: 42 € Pflegehilfsmittel
- pro Monat: Bis zu 1.685 € Teilstationäre Tages-/Nachtpflege
Insgesamt: Bis zu 2.683,50€ monatlich, bis zu 32.202€ jährlich (*)
Zusätzliche Leistungen bei Pflegegrad 4
- Bis zu 1.658 € jährlich: Verhinderungspflege, zusätzlich können 50% aus der Kurzzeitpflege (927 € jährlich) übertragen werden (*)
- Bis zu 1.854 € jährlich: Kurzzeitpflege (*)
- Bis zu 4.180 € je Maßnahme: Wohnraumanpassung (*)
Monatliche Leistung bei Pflegegrad 5
- pro Monat: 990 € Pflegegeld für pflegende Angehörige oder 2.299 € Pflegesachleistungen für Pflegedienst & Co
- pro Monat: 131 € Entlastungsbetrag
- pro Monat: 25,50 € Kostenübernahme Hausnotruf, wenn medizinische Notwendigkeit vorliegt
- pro Monat: 42 € Pflegehilfsmittel
- pro Monat: Bis zu 2.085 € Teilstationäre Tages-/Nachtpflege
Insgesamt: Bis zu 3.273,50€ monatlich, bis zu 39.282€ jährlich (*)
Zusätzliche Leistungen bei Pflegegrad 5
- Bis zu 1.658 € jährlich: Verhinderungspflege, zusätzlich können 50% aus der Kurzzeitpflege (927 € jährlich) übertragen werden (*)
- Bis zu 1.854 € jährlich: Kurzzeitpflege (*)
- Bis zu 4.180 € je Maßnahme: Wohnraumanpassung (*)
(*) Mögliche einmalige jährliche Zahlung wurden in den Berechnungen nicht berücksichtigt.
Zusätzliche Hinweise

Mit Pflegegrad 1 hat man keinen Anspruch auf Pflegegeld, sondern nur auf Sachleistungen oder einen Entlastungsbetrag (125 € monatlich).

Durch eine Erhöhung des Pflegegrades können neben dem Pflegegeld auch andere Leistungen, wie Pflegesachleistungen (für ambulante Pflegedienste), Verhinderungs- pflege oder Kurzzeitpflege, steigen.

Pflegegeld und Sachleistungen können kombiniert werden. Eine solche Kombinationspflege wird als Kombinationsleistung bezeichnet, wobei sich die Höhe des Pflegegeldes anteilig reduziert, wenn Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Wohnraumanpassungen sind je Maßnahme zu sehen und werden nur einmalig geleistet.