
Pflegeberatung nach SGB § 37.3
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes betreut/gepflegt werden und dafür Pflegegeld von ihrer Pflegekasse erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachkraft beraten zu lassen.
Die Beratungsbesuche sollen gewährleisten, dass die Qualität der Pflege zu Hause sichergestellt ist und mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Die Kosten für die Beratungsbesuche übernimmt die Pflegekasse.
Häufigkeit der Beratungseinsätze:
Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch darauf, einmal halbjährlich einen Beratungsbesuch zu erhalten.
Pflegegrad 2 & 3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 & 3 haben Anspruch darauf, einmal halbjährlich einen Beratungsbesuch zu erhalten.
Pflegegrad 4 & 5
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 & 5 haben Anspruch darauf, einmal vierteljährlich einen Beratungsbesuch zu erhalten.
Wer kann die Beratungsbesuche durchführen?
Eine Beratung im eigenen Zuhause kann entweder von einem zugelassenen Pflegedienst oder von einer anerkannten Beratungsstelle, die von den Landesverbänden der Pflegekassen zertifiziert ist und über nachgewiesene pflegefachliche Kompetenz verfügt, durchgeführt werden.
Inhalte der Beratung
Während dem Beratungsbesuch wird die vorliegende Pflege- und Betreuungssituation allgemein eingeschätzt. Der Pflegeberater soll beurteilen, ob die Pflege und Betreuung durch die pflegende Angehörige sichergestellt sind. Sieht der Berater die Situation für nicht gesichert an, muss er dies begründen. Weiterhin kann er zusätzlich Maßnahmen empfehlen, welche die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B.
- der Bezug von Pflegesachleistungen
- Kurzzeitpflege
- Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren
Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:
- Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
- Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
- Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation
- Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI
Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und durch den Berater an die Pflegekasse übermittelt. Eine Kopie wird dem Versicherten vor Ort ausgehändigt.