Pflegeschulung für Angehörige nach § 45 SGB XI
Die Pflegeschulung für Angehörige nach § 45 SGB XI ist ein zentraler Baustein zur Unterstützung pflegender Angehöriger. Sie vermittelt Wissen, stärkt die Pflegekompetenz und trägt zur Entlastung bei. Die Teilnahme ist freiwillig, kostenlos und wird durch die Pflegeversicherung getragen. Pflegepersonen können zwischen Gruppen- oder Einzelschulungen wählen und haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte und praxisnahe Anleitung.
Die gesetzliche Basis für Pflegeschulungen für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende bildet § 45 SGB XI in Verbindung mit den §§ 45c und 45d SGB XI. Diese Vorschriften regeln sogenannte niedrigschwellige Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige. Ziel ist es, Laienpflegepersonen im häuslichen Umfeld mit dem nötigen Wissen und den praktischen Fähigkeiten auszustatten, um die Pflege zu Hause sicher und verantwortungsvoll durchführen zu können.
Pflegekassen können dafür Schulungsangebote finanzieren, die entweder in Gruppen oder als individuelle Schulung im häuslichen Umfeld stattfinden. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Pflegeversicherung, ohne dass den Teilnehmenden Kosten entstehen.
Ziele der Pflegeschulungen
- Pflegende Angehörige auf ihre Aufgabe vorzubereiten
- Pflegekompetenzen zu stärken
- Körperliche und seelische Entlastung bieten
- Befähigung, Pflegebedürftige eigenständig und sicher zu versorgen
- Überforderung und gesundheitliche Risiken für pflegende Personen zu vermeiden

