Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI

Bei einem unerwarteten Pflegefall Ihrer Mitarbeiter können Sie als Arbeitgeber sofortige Hilfe 
und Beratung anbieten. Diese Unterstützung ist nicht nur ein wertvoller Service für Ihre 
Mitarbeiter, sondern bringt auch Ihrem Unternehmen viele Vorteile. Mit einem schnellen Zugangzu professioneller Beratung schaffen Sie eine Win-Win-Situation für beide Seiten.

Unsere Pflegeberatung bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, insbesondere im Kontext des demografischen Wandels und der wachsenden Anzahl von Mitarbeiter*innen, die Pflegeverantwortung haben oder schnell übernehmen müssen.

Wer ist gesetzlich verpflichtet regelmäßig Beratungsbesuche zu erhalten?

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld von ihrer Pflegekasse erhalten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten zu lassen.

Was ist das Ziel der Beratungsbesuche?

Die Beratungsbesuche sollen gewährleisten, dass die Qualität der Pflege zu Hause sicher-gestellt ist und mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können.

Was ist die Inhalte einer Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?

  • Bezug von Pflegesachleistungen
  • Kurzzeitpflege
  • Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren
  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
  • Bedarf von Hilfsmitteln (z.B. Rollator)
  • Tipps für typische Situationen im Alltag
  • Hebe- und Lagerungstechniken
  • Hinweise auf Pflegekurse & Pflegeschulungen
  • Wie häufig müssen Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI stattfinden?

  • Pflegegrad 1 – 4: einmal halbjährlich
  • Pflegegrad 5: einmal vierteljährlich
  • Werden die Kosten für die Beratungsbesuche von der Pflegekasse übernommen?

    • Ja! Die Kosten für die Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI übernimmt die Pflegekasse.

    INFO-FLYER

    Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI

    Infoflyer zum Thema Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI

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